Zum Hauptinhalt springen

WIE WIRD MEINE PFLEGE FINANZIERT?

Gerne beraten wir Sie, welche finanziellen Unterstützungen in Ihrem Fall möglich sind.
Für einen Gesprächstermin schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 

 ⁣  08171 / 90 80 280

Erhalten Sie im folgenden einen ersten Überblick, wie Sie finanziell unterstützt werden können, wenn Sie Pflege benötigen:

Grundlegende finanzielle Unterstützung

Pflege durch Privatperson

Wenn Sie von Privatpersonen wie zum Beispiel Angehörigen gepflegt werden, steht Ihnen das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.

Für weitere Infos hier klicken...

Es ist auch möglich, die Pflege von Privatpersonen und einem professionellen Pflegedienst zu kombinieren.

Die Höhe des Pflegegeldes pro Monat hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2:   347 € 

Pflegegrad 3:   599 €

Pflegegrad 4:   800 €

Pflegegrad 5:   990 €

Weniger anzeigen…

Pflege durch Pflegedienst

Leistungen der Grundpflege nach SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst werden durch die sogenannten Pflegesachleistungen vergütet. 

Die Beträge sind abhängig vom Pflegegrad. 

Leistungen pro Monat...

Höhe der Pflegesachleistungen pro Monat:

Pflegegrad 2:      796 € 

Pflegegrad 3:   1.479 € 

Pflegegrad 4:   1.858 €

Pflegegrad 5:   2.299 €

Weniger anzeigen…

Pflegedienst + private Pflege

Sie werden von einer Privatperson gepflegt und benötigen zusätzlich professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst? Dann können Sie das Modell der sogenannten Kombi-Leistungen nutzen.

Voraussetzungen und Rechenbeispiel…
Dies setzt allerdings voraus, dass nicht der gesamte Betrag der Pflegesachleistungen aufgebraucht wird. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt in diesem Fall anteilig zur Höhe der verbrauchten Pflegesachleistungen.


Rechenbeispiel:

Max Mustermann hat den festgestellten Pflegegrad 3 und wird hauptsächlich von seiner Tochter versorgt. Aufgrund einer beruflichen Veränderung kann die Tochter unter der Woche die Versorgung morgens nicht mehr übernehmen. Sie beauftragt den Pflegedienst BK HomeCare, die morgendliche Versorgung an fünf Tagen der Woche zu übernehmen. Dafür fallen monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von 1000 € (Fantasiewert) an. 

Folgendes Pflegegeld wird weiterhin an Herrn Mustermann ausgezahlt:

 

verfügbare Pflegesachleistung (PG 3): 1.479 €/ Monat

verwendete Pflegesachleistungen: 1.000 €/ Monat


1.000 € / 1.479 € = 0,68

1,0 - 0,68 = 0,32 = 32 % des Pflegegelds verbleiben

verfügbares Pflegegeld (PG 3): 599 € / Monat

599 € x 32% = 191,68 € verbleibendes Pflegegeld


Weniger anzeigen…

Weitere finanzielle Unterstützungen

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen gedacht. Er steht jeder Person mit einem Pflegegrad zu. 

Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag 131 € im Monat. 

Ansparen möglich…
Es ist möglich, den Entlastungsbetrag über mehrere Monate "anzusparen". Angesparte Beträge können Sie verwenden, wenn Sie zu einem Zeitpunkt mehr Leistungen benötigen, als durch die 131 € abgedeckt wären.
Weniger anzeigen…

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Sollte die Pflegeperson (z.B. Angehörige), die gewöhnlich die Versorgung der pflegebedürftigen Person übernimmt, verhindert sein, kann das Budget für Verhinderungspflege genutzt werden. 

Zum Beispiel bei Urlaub der Pflegeperson wird die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst für den Zeitraum der Verhinderung der Pflegeperson finanziert. Das Pflegegeld wird dafür nicht reduziert (zur Zeit maximal 6 Wochen / Jahr).  

Weitere Infos…

Verhinderungspflege bis 30. Juni 2025:

Für 6 Wochen pro Jahr können Sie die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen:

Hierfür stehen Ihnen aktuell jährlich 1.685 € zur Verfügung. 

Zudem können 843 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege alternativ für die Verhinderungspflege genutzt werden. 

Somit stehen Ihnen insgesamt 2.528 € pro Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. 

Verhinderungspflege ab 01. Juli 2025:

Ab 01. Juli 2025 werden die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst und auf maximal 8 Wochen Leistungszeitraum pro Jahr erhöht. 

Somit stehen Ihnen dann insgesamt 3.539 € pro Jahr für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Weniger anzeigen…