Erhalten Sie im folgenden einen ersten Überblick, wie Sie finanziell unterstützt werden können, wenn Sie Pflege benötigen:
Pflege durch Privatperson
Wenn Sie von Privatpersonen wie zum Beispiel Angehörigen gepflegt werden, steht Ihnen das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflege durch Pflegedienst
Leistungen der Grundpflege nach SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst werden durch die sogenannten Pflegesachleistungen vergütet.
Die Beträge sind abhängig vom Pflegegrad.
Pflegedienst + private Pflege
Sie werden von einer Privatperson gepflegt und benötigen zusätzlich professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst? Dann können Sie das Modell der sogenannten Kombi-Leistungen nutzen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen gedacht. Er steht jeder Person mit einem Pflegegrad zu.
Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag 131 € im Monat.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Sollte die Pflegeperson (z.B. Angehörige), die gewöhnlich die Versorgung der pflegebedürftigen Person übernimmt, verhindert sein, kann das Budget für Verhinderungspflege genutzt werden.
Zum Beispiel bei Urlaub der Pflegeperson wird die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst für den Zeitraum der Verhinderung der Pflegeperson finanziert. Das Pflegegeld wird dafür nicht reduziert (zur Zeit maximal 6 Wochen / Jahr).
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