Erhalten Sie im folgenden einen ersten Überblick, wie Sie finanziell unterstützt werden können, wenn Sie Pflege benötigen:
Pflege durch Privatperson
Wenn Sie von Privatpersonen wie zum Beispiel Angehörigen gepflegt werden, steht Ihnen das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Pflege durch Pflegedienst
Leistungen der Grundpflege nach SGB XI durch einen professionellen Pflegedienst werden durch die sogenannten Pflegesachleistungen vergütet.
Die Beträge sind abhängig vom Pflegegrad.
Pflegedienst + private Pflege
Sie werden von einer Privatperson gepflegt und benötigen zusätzlich professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst? Dann können Sie das Modell der sogenannten Kombi-Leistungen nutzen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen gedacht. Er steht jeder Person mit einem Pflegegrad zu.
Aktuell beträgt der Entlastungsbetrag 131 € im Monat.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Seit 01. Juli 2025 werden die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst und auf maximal 8 Wochen Leistungszeitraum pro Jahr erhöht.
Somit stehen Ihnen dann insgesamt 3.539 € pro Jahr für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher.