Welche Leistungen bieten wir an? Wer bezahlt diese Leistungen?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier:
Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die zur Unterstützung der grundlegenden Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen notwendig sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hilfe bei Ausscheidungen.
Auch vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge gehören zur Grundpflege, etwa zur Vorbeugung gegen Druckgeschwüre (Dekubitus) oder Gelenkversteifungen (Kontrakturen).
Körperpflege
Ernährung
Mobilität
Hilfe bei Ausscheidungen
Prophylaktische Maßnahmen
Vorbeugung gegen:
Ab Pflegegrad 2 werden die Kosten für die Grundpflege im Rahmen der Pflegesachleistungen von der Pflegekasse übernommen. Wir unterstützen Sie beim Antrag für die Kostenübernahme bei Grundpflege.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt und Grundpflege für maximal sechs Wochen notwendig ist, etwa nach einer Operation oder bei akuter Krankheit, kann die Grundpflege durch den Hausarzt oder das Krankenhaus verordnet werden. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die gesetzliche Krankenkasse.
Die Behandlungs- oder Krankenpflege nach SGB V umfasst alle medizinischen Leistungen, die im häuslichen Umfeld erbracht werden dürfen, zum Beispiel:
Die Leistungen werden vollständig von der Krankenkasse getragen. Dafür müssen sie ärztlich verordnet sein.
Die Behandlungspflege wird vom Arzt in der Regel zunächst für 14 Tage verordnet. Eine Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand ab und muss medizinisch begründet sein.
Jede Verordnung muss zur Genehmigung an die Krankenkasse gesendet werden. Bei absehbar längerem Bedarf kann auch eine Dauerverordnung bis zum Jahresende ausgestellt werden.
Die Pflegeberatung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden und Pflegegeld erhalten. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige bei Fragen oder Herausforderungen zu unterstützen.
Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch eine anerkannte Stelle durchführen zu lassen.
Die Abstände richten sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
BK HomeCare ist eine zugelassene Stelle und bietet die Pflegeberatung durch erfahrene Pflegefachkräfte an.
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenfrei.
Beratungsgespräch: Eine erfahrene und qualifizierte Pflegekraft besucht Sie zu Hause oder führt das Gespräch per Videotelefonat.
Überprüfung der Pflegesituation: Die aktuelle Pflegesituation wird gemeinsam analysiert. Der Berater erkennt mögliche Schwierigkeiten und gibt gezielte Empfehlungen zur Verbesserung.
Beratung und Unterstützung: Es erfolgt eine umfassende Information über Entlastungsangebote, Unterstützungsleistungen und Schulungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Dokumentation: Nach dem Gespräch wird ein Bericht erstellt und an die Pflegekasse weitergeleitet.
Sicherung der Pflegequalität: Die Beratung stellt sicher, dass die Pflegebedürfnisse erfüllt werden und pflegende Angehörige nicht überlastet werden.
Vermeidung von Pflegefehlern: Mögliche Fehler in der Pflegepraxis können frühzeitig erkannt und behoben werden.
Hilfe bei Anträgen: Bei Bedarf unterstützt der Berater auch bei der Beantragung von Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln.
Die Pflegeberatung kann von verschiedenen anerkannten Stellen übernommen werden:
Wichtiger Hinweis: Wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht regelmäßig in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Extremfall ganz streichen.
Hier stehen die Aktivierung der Pflegebedürftigen und die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.